Die Sache mit der Deutschen Nationalbiblothek
Trotz Kritik hat die Bundesregierung am 22.10.08 die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht (Verordnung als PDF). Diese tritt sofort in Kraft. Das heißt, dass Betreiber nicht-privater Webseiten ein Exemplar ihrer Webseite an die DNB schicken müssen. Ansonsten können empfindliche Strafen von bis zu 10.000 € verhängt werden.
Diese Meldung ging ja in den letzten Tagen durch viele Blogs. Darüber geschrieben haben unter anderem
Blogs-optimieren hier und hier, der Kreativ-Projekt-Blog und E-Fee.
Muss ich jetzt meine Webseiten abliefern?
Diese Frage werden sich jetzt viele Leute stellen. Ich möchte hier noch auf einen Beitrag von 100partnerprogramme.de hinweisen.
In den Kommentaren hat Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr einen sehr lesenswerten Eintrag zu dem Thema geschrieben. Am 24.10. folgte dann noch ein Post auf der Website der Kanzlei.
Ich persönlich halte das ganze Gesetz für schwachsinnig. Meinetwegen können die ja gerne selber meine Webseiten speichern, aber von allen Betreibern zu verlangen ein Exemplar jeder Webseite einzureichen ist einfach nur schwachsinnig. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass die DNB eine ausreichende Infrastruktur für so eine Aktion besitzt.

27. Oktober 2008 um 14:07
Eine freundliche Dame von der Deutschen Nationalbibliothek hat sich tatsächlich bei mir gemeldet und steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Na da müssen ja viele Arbeiten ….
Die Mail habe ich in meinem Beitrag angefügt: http://www.kreativ-projekt-blog.de/2008/10/24/pflichtablieferungs-verordnung-das-komplette-internet-in-der-deutschen-nationalbibliothek/
27. Oktober 2008 um 14:12
Ich empfehle die Lektüre dieses Artikels: http://www.dr-bahr.com/news_det_20081024100049.html (ist auch im Post verlinkt). Daher warte ich erstmal ab.